Die Protokolle der Sitzungen werden auf
der jeweils nachfolgenden Sitzung
durch den Ausschuss genehmigt.
Danach dürfen wir diese erst veröffentlichen.
Die Protokolle der Sitzungen werden auf
der jeweils nachfolgenden Sitzung
durch den Ausschuss genehmigt.
Danach dürfen wir diese erst veröffentlichen.