zum Thema „Bürgerwindpark“
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zum Thema „Bürgerwindpark“ konnten wir folgende Informationen einholen:
Aus dem Datenblatt zu PR3_SEG_322, der Teil des 2. Entwurfes der Teilfortschreibung ist, ist eindeutig zu erkennen, dass die Fläche nicht übernommen wurde. Das heißt im Ergebnis, dass auf dieser Fläche nach aktuellem Rechtsstand keine Windanlagen errichtet werden können. Die Begründung für die fehlende Übernahme der Fläche aus dem 1. Entwurf in den Plan des 2. Entwurfes ergibt sich aus der beigefügten Abwägungsentscheidung.
Abwägungsentscheidung – PR3_SEG_322
Die Präsentation, die die Fa. BayWa r.e. GmbH auf der Einwohnerversammlung am 7. November 2018 vorgestellt hat, finden Sie auf der Seite Protokolle/ Gemeindevertretung.
Ende letzten Jahres wurde die Bürgerwindpark Todesfelde GmbH & Co. KG gegründet. Ab einer Summe von mindestens 100,- € können sich auch Todesfelder Bürgerinnen und Bürger beteiligen.
Die Aktiven Bürger haben in den letzten 5 Jahren aus folgenden Gründen den Bau von Windkrafträdern in unserer Gemeinde abgelehnt:
– Strom kann noch nicht gespeichert werden.
Daher werden Windkrafträder oft abgeschaltet, der Einspeiser erhält aber trotzdem eine Vergütung, Das heißt: Subvention.
– Zerstückelung der Landschaft
– gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schallemission, Schattenschlag
– Wertverlust der Immobilien
– Beeinträchtigung der Natur (Vögel)
Alle relevanten Unterlagen und Karten zu den Beteiligungsverfahren werden im Online-Portal BOB-SH zur Verfügung gestellt. Bis zum 3. Januar 2019 können alle, d.h. auch jeder Bürger, eine Stellungnahme über das Online-Portal abgeben. Im Sommer 2019 muss dann eine endgültige Entscheidung der Landesregierung vorliegen.