zum Thema „Bürgerwindpark“

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zum Thema „Bürgerwindpark“ konnten wir folgende Informationen einholen:
Aus dem Datenblatt zu PR3_SEG_322, der Teil des 2. Entwurfes der Teilfortschreibung ist, ist eindeutig zu erkennen, dass die Fläche nicht übernommen wurde. Das heißt im Ergebnis, dass auf dieser Fläche nach aktuellem Rechtsstand keine Windanlagen errichtet werden können. Die Begründung für die fehlende Übernahme der Fläche aus dem 1. Entwurf in den Plan des 2. Entwurfes ergibt sich aus der beigefügten Abwägungsentscheidung.

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